VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 06.02.1995
3 S 1784/94
Normen:
BauNVO § 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 2, S. 2, Abs. 6 ; VwGO § 47 ;
Fundstellen:
BRS 57 Nr. 17
BWVPr 1995, 183
UPR 1995, 317

Bauplanungsrecht: Zulässigkeit der Festsetzung von Emissionshöchstwerten nach § 1 Abs. 4 BauNVO

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.02.1995 - Aktenzeichen 3 S 1784/94

DRsp Nr. 2007/14065

Bauplanungsrecht: Zulässigkeit der Festsetzung von Emissionshöchstwerten nach § 1 Abs. 4 BauNVO

»1. Die Festsetzung von Höchstwerten für die von einem Gewerbegebiet ausgehenden Emissionen ist nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 BauNVO zulässig (wie BVerwG, Beschluß v 18.12.1990, NVwZ 1991, 881 = BRS 50 Nr. 25). 2. Die Einholung eines zusätzlichen Lärmimmissionsgutachtens ist nicht erforderlich, wenn sich die für ein Grundstück zu erwartende Lärmbelastung mittelbar aus den Feststellungen eines auf einen dem Emissionsort näher gelegenen Immissionspunkt bezogenen Gutachtens entnehmen läßt.«

Normenkette:

BauNVO § 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 2, S. 2, Abs. 6 ; VwGO § 47 ;

Gründe:

I.

Die Antragsteller wenden sich gegen den Bebauungsplan ... der Antragsgegnerin vom 25.01.1994.

Die Antragsteller sind Eigentümer des mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks Flst. -Nr. ... sowie des östlich angrenzenden Gartengrundstückes ... in .... Beide Grundstücke liegen am südlichen Rand des Plangebietes des Bebauungsplanes vom 14.02.1989, der das am südlichen Ortsrand von ... gelegene, westlich von der L.) und östlich von der Stichstraße ... begrenzte Gebiet umfaßt und als reines Wohngebiet ausweist. Das Grundstück Flst. -Nr. 29514 ist darin als private Grünfläche" gem. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB festgesetzt.