VGH Bayern - Urteil vom 14.09.1977
II XV 73
Normen:
BBauG § 1 Abs. 6; BBauG § 34 Abs. 3 S. 1; BBauG § 146; BauNVO § 5 Abs. 1; BayBO (Bauordnung Bayern) Art. 91 Abs. 1;
Fundstellen:
BRS 32 Nr. 42

Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Schweinemastbetriebs im unbeplanten Innenbereich; Bauordnungsrecht: Unverhältnismäßigkeit der Versagung einer Baugenehmigung ohne Prüfung der Genehmigung des Vorhabens unter Auflagen

VGH Bayern, Urteil vom 14.09.1977 - Aktenzeichen II XV 73

DRsp Nr. 2009/17382

Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Schweinemastbetriebs im unbeplanten Innenbereich; Bauordnungsrecht: Unverhältnismäßigkeit der Versagung einer Baugenehmigung ohne Prüfung der Genehmigung des Vorhabens unter Auflagen

1. Ein Schweinemastbetrieb erfüllt den Begriff der Landwirtschaft im Sinne von § 146 BBauG. 2. Es widerspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die Baugenehmigung zu versagen, wenn durch Anordnung von Auflagen die von dem Vorhaben ausgehenden vermeidbaren Immissionen verhindert und die unvermeidbaren auf ein zumutbares Mindestmaß beschränkt werden können.

Normenkette:

BBauG § 1 Abs. 6; BBauG § 34 Abs. 3 S. 1; BBauG § 146; BauNVO § 5 Abs. 1; BayBO (Bauordnung Bayern) Art. 91 Abs. 1;
Fundstellen
BRS 32 Nr. 42