VGH Bayern - Urteil vom 13.04.1976
154 I 73
Normen:
BayBO (Bauordnung Bayern) Art. 17 Abs. 2; BayBO (Bauordnung Bayern) Art. 18 Abs. 1; BayBO (Bauordnung Bayern) Art. 55 Abs. 4 S. 2; BayBO (Bauordnung Bayern) Art. 64 Abs. 1; BayBO (Bauordnung Bayern) Art. 91 Abs. 1; BauNVO § 5; BBauG § 34;
Fundstellen:
BayVBl 1977, 51
Vorinstanzen:
VG Augsburg, vom 19.04.1973 - Vorinstanzaktenzeichen II 357/72

Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Schweinezuchtstalls im unbeplanten Innenbereich in Nachbarschaft zur Wohnbebauung

VGH Bayern, Urteil vom 13.04.1976 - Aktenzeichen 154 I 73

DRsp Nr. 2009/17368

Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Schweinezuchtstalls im unbeplanten Innenbereich in Nachbarschaft zur Wohnbebauung

1. Weder § 34 BBauG noch Art. 64 Abs. 1 BayBO betreffend die Anordnung, Errichtung und Unterhaltung von Ställen haben nachbarschützenden Charakter. 2. Bei der Beurteilung, ob ein Vorhaben in Widerspruch zur vorhandenen Bebauung steht, kommt es nicht darauf an, welche Bebauung innerhalb einer natürlich gewachsenen Mischung überwiegt. 3. Für die Frage der Verschlechterung der vorgegebenen Grundstückssituation wäre allerdings verfehlt, dabei allein auf die Anzahl der in dem Stallgebäude unterzubringenden Tiere abzustellen. Denn im Zusammenhang mit dem Ausmaß einer Nutzung interessieren vorwiegend deren voraussichtliche Auswirkungen auf die Umgebung. Es kann nämlich sein, daß eine der Zahl nach geringe Tierhaltung in ihren Auswirkungen auf die Nachbarschaft wesentlich stärker ins Gewicht fällt als eine Intensivtierhaltung mit neuzeitlichen Einrichtungen, die den Zweck haben, störende Einflüsse auf die Umgebung zu mindern oder auszuschalten.