Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Betonstein- bzw. Terrazzowerkstatt im allgemeinen Wohngebiet; Bauordnungsrecht: Begriff der Aufenthaltsräume i.S. von § 43 NBauO
OVG Lüneburg, Urteil vom 09.01.1987 - Aktenzeichen 6 A 6/85
DRsp Nr. 2009/17254
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Betonstein- bzw. Terrazzowerkstatt im allgemeinen Wohngebiet; Bauordnungsrecht: Begriff der Aufenthaltsräume i.S. von § 43NBauO
1. Eine Beton- und Terrazzowerkstatt ist in einem allgemeinen Wohngebiet nicht zulässig.2. Werkstatträume sind regelmäßig Aufenthaltsräume im Sinne von § 43NBauO.