I.
Die Antragsteller wenden sich gegen die 6. Änderung des Bebauungsplans "K" vom 14.3.1991, die für einen Teil des Geltungsbereichs dieses Planes eine gegenüber der ursprünglichen Planung intensivere bauliche Nutzbarkeit ausweist.
Die Antragsteller sind Eigentümer von im Plangebiet gelegenen, mit eingeschossigen Wohnhäusern bebauten Grundstücken. Die Gebäude der Antragsteller 1 und 3 liegen südlich des Plangebiets in einer Entfernung von ca. 18 m von der im Plan festgesetzten Baugrenze; zwischen dem südöstlich gelegenen Haus des Antragstellers 2 und der Baugrenze beträgt die Entfernung ca. 40 m.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|