VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 14.02.1992
8 S 2695/91
Normen:
BauGB § 1 Abs. 6 ;
Fundstellen:
BauR 1992, 591
BRS 54 Nr. 19
BWGZ 1992, 296
BWVPr 1993, 44
ESVGH 42, 315
NVwZ-RR 1993, 67
UPR 1992, 459
VBlBW 1992, 260
ZfBR 1992, 294

Bauplanungsrecht: Zulassung mehrgeschossiger Bebauung zur Bekämpfung der Wohnungsnot

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.02.1992 - Aktenzeichen 8 S 2695/91

DRsp Nr. 2007/14104

Bauplanungsrecht: Zulassung mehrgeschossiger Bebauung zur Bekämpfung der Wohnungsnot

»Es ist in Anwendung des Abwägungsgebots nicht zu beanstanden, wenn die Gemeinde zur Bekämpfung der Wohnungsnot zur wirtschaftlich sinnvollen Ausnutzung des Baugrunds in Wohngebieten eine verdichtete, mehrgeschossige Bebauung zuläßt, auch wenn dadurch nur ein einzelner Bauträger begünstigt wird.«

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 6 ;

Gründe:

I.

Die Antragsteller wenden sich gegen die 6. Änderung des Bebauungsplans "K" vom 14.3.1991, die für einen Teil des Geltungsbereichs dieses Planes eine gegenüber der ursprünglichen Planung intensivere bauliche Nutzbarkeit ausweist.

Die Antragsteller sind Eigentümer von im Plangebiet gelegenen, mit eingeschossigen Wohnhäusern bebauten Grundstücken. Die Gebäude der Antragsteller 1 und 3 liegen südlich des Plangebiets in einer Entfernung von ca. 18 m von der im Plan festgesetzten Baugrenze; zwischen dem südöstlich gelegenen Haus des Antragstellers 2 und der Baugrenze beträgt die Entfernung ca. 40 m.