Die Beschwerde der Antragsteller wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die für erstattungsfähig erklärt werden.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 3.750 € festgesetzt.
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