OVG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 07.07.2022
1 A 10962/20.OVG
Normen:
ArbStättV § 4 Abs. 4; BauGB § 30; BauGB § 34 Abs. 2; BauNVO § 11 Abs. 3;
Fundstellen:
BauR 2023, 49
Vorinstanzen:
VG Koblenz, vom 26.06.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 991/19 KO

Bauplanungsrechtliche Unzulässigkeit der Errichtung eines Lebensmitteldiscounters; Zuordnung des Kassenvorraums zur Verkaufsfläche bei Selbstbedienungsläden

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07.07.2022 - Aktenzeichen 1 A 10962/20.OVG

DRsp Nr. 2022/12676

Bauplanungsrechtliche Unzulässigkeit der Errichtung eines Lebensmitteldiscounters; Zuordnung des Kassenvorraums zur Verkaufsfläche bei Selbstbedienungsläden

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 26. Juni 2020 wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Zulassungsverfahren auf 120.000 € Euro festgesetzt.

Normenkette:

ArbStättV § 4 Abs. 4; BauGB § 30; BauGB § 34 Abs. 2; BauNVO § 11 Abs. 3;

Gründe

Der Antrag auf Zulassung der Berufung bleibt ohne Erfolg.