OVG Bremen - Beschluss vom 01.06.2021
1 PA 57/21
Normen:
BremLBO § 69 Abs. 2 S. 3;
Vorinstanzen:
VG Bremen, vom 11.01.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 1 V 1285/20

Baurechtliche Relevanz der Erteilung einer einstweiligen vorläufigen Genehmigung der Pferdehaltung

OVG Bremen, Beschluss vom 01.06.2021 - Aktenzeichen 1 PA 57/21

DRsp Nr. 2021/9716

Baurechtliche Relevanz der Erteilung einer einstweiligen vorläufigen Genehmigung der Pferdehaltung

1. Die Erteilung einer einstweiligen, "vorläufigen Genehmigung" der Pferdehaltung ist dem materiellen Baurecht fremd (s. auch OVG Bremen, Beschl. v. 25.02.2005 - 1 B 41/05).

Tenor

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Bremen - 1. Kammer - vom 11. Januar 2021 (Az.: 1 V 1285/20 (PKH)) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Normenkette:

BremLBO § 69 Abs. 2 S. 3;

Gründe

I. Die Antragstellerin verfolgt ihr Begehren weiter, Prozesskostenhilfe für ein erstinstanzliches Eilverfahren zu erhalten, mit dem sie die Wiederaufnahme eines Klageverfahrens und die Genehmigung einer Pferdehaltung erreichen möchte und sich gegen festgesetzte Zwangsgelder wendet.