Die Normenkontrollanträge werden abgelehnt.
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin tragen die Antragstellerin zu 1) und die Antragstellerin zu 2) zu jeweils 1/4 und der Antragsteller zu 3) zu 1/2. Ihre eigenen außergerichtlichen Kosten tragen die Antragsteller jeweils selbst.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Antragsteller wenden sich gegen den Bebauungsplan "C 1" der Antragsgegnerin vom April 2018.
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