LG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 412/99
Bauvertrag: Verjährung der Gewährleistungsansprüche
OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.11.2001 - Aktenzeichen 5 U 229/00
DRsp Nr. 2002/10674
Bauvertrag: Verjährung der Gewährleistungsansprüche
1. Gewährleistungsansprüche aus einem Abauvertrag verjähren gem. § 635BGB grundätzlich nach fünf Jahren, wenn nicht ein arglistiges Verhalten bzw. ein sog. Organisationsverschulden des in Anspruch genommenen Unternehmers vorliegt. In diesem Fall gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von 30 Jahren gem. § 195BGB2. Zur Frage des Voliegens eines Organisationsverschuldens.