Die Klägerin führte 1991/92 an den Häusern der Wohnungseigentümergemeinschaft S. 4 - 8 in Leverkusen, zu der u.a. die Streithelfer zu 2. - 20. des Beklagten gehören, Maler- und Bautenschutzarbeiten aus. Der Beklagte war an diesem Objekt als von der Verwalterin A.Immobilien GmbH beauftragter Architekt tätig, der Streithelfer zu 1. als Treuhänder der Wohnungseigentümergemeinschaft. Schon Ende 1990/Anfang 1991 hatte der Beklagte der Klägerin im Namen der "Bauherrengemeinschaft" einen Auftrag für Dachdeckerarbeiten erteilt, der erledigt ist. Die Parteien streiten darüber, in wessen Namen die Klägerin mit den Maler- und Bautenschutzarbeiten beauftragt worden ist.
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