OLG Köln - 08.11.1995 (11 U 75/95)
Als Voraussetzung für das Vorliegen eines objektiven Haftungstatbestandes genügt es, daß der Verantwortliche den Schaden verursacht, d.h. eine Bedingung für den Schadenseintritt gesetzt hat, die nicht hinweggedacht [...]