OLG Köln - Beschluß vom 11.09.1995 (18 W 20/95) - DRsp Nr. 1996/20606
OLG Köln, Beschluß vom 11.09.1995 - Aktenzeichen 18 W 20/95
DRsp Nr. 1996/20606
»Im Falle der Kündigung des Werkvertrages nach § 8 Nr. 2 VOB/B wegen Zahlungseinstellung des Auftragnehmers können dessen Vorbereitungskosten (etwa für Materialbeschaffung) nur insoweit erstattet werden, als sie in den bereits ausgeführten Leistungsteil eingeflossen sind.«