Unzulässige Änderung des Verwendungszwecks einer baulichen Anlage durch den Bauträger
OLG Köln, Urteil vom 09.08.1995 - Aktenzeichen 19 U 167/93
DRsp Nr. 1996/11888
Unzulässige Änderung des Verwendungszwecks einer baulichen Anlage durch den Bauträger
Wird die in der Prospektwerbung betonte Zweckbestimmung eines Bauherrenmodells als "anspruchsvolle Seniorenappartemenst" vor Baubeginn in "Studentenappartements" geändert und werden die baulichen Maßnahmen entsprechend angepaßt, ohne daß der Treuhänder den Investor hiervon in Kenntnis setzt, so kann der Investor vom Treuhänder Schadensersatz wegen Schlechterfüllung verlangen.