OLG Köln - Urteil vom 09.08.1995
19 U 167/93
Normen:
BGB § 276 ;
Fundstellen:
NJW-RR 1996, 469
OLGReport-Köln 1996, 2
VersR 1996, 1383

Unzulässige Änderung des Verwendungszwecks einer baulichen Anlage durch den Bauträger

OLG Köln, Urteil vom 09.08.1995 - Aktenzeichen 19 U 167/93

DRsp Nr. 1996/11888

Unzulässige Änderung des Verwendungszwecks einer baulichen Anlage durch den Bauträger

Wird die in der Prospektwerbung betonte Zweckbestimmung eines Bauherrenmodells als "anspruchsvolle Seniorenappartemenst" vor Baubeginn in "Studentenappartements" geändert und werden die baulichen Maßnahmen entsprechend angepaßt, ohne daß der Treuhänder den Investor hiervon in Kenntnis setzt, so kann der Investor vom Treuhänder Schadensersatz wegen Schlechterfüllung verlangen.

Normenkette:

BGB § 276 ;

Tatbestand: