OLG Braunschweig - Urteil vom 01.06.1995
2 U 17/95
Normen:
HOAI §§ 4 96 ; UWG § 1 ;
Fundstellen:
BauR 1995, 869

Grenzen bei Ausschreibung von Ingenieurleistungen zu einem Pauschalfestpreis

OLG Braunschweig, Urteil vom 01.06.1995 - Aktenzeichen 2 U 17/95

DRsp Nr. 1998/3146

Grenzen bei Ausschreibung von Ingenieurleistungen zu einem Pauschalfestpreis

Die Ausschreibung von Ingenieurleistungen zu einem Pauschalfestpreis ist zulässig, solange nicht davon auszugehen ist, daß das Pauschalhonorar die Mindestsätze nach der HOAI unterschreiten soll.

Normenkette:

HOAI §§ 4 96 ; UWG § 1 ;

Entscheidungsgründe:

Die zulässige Berufung hat keinen Erfolg. Denn die Verfügungsklägerin (im folgenden: Klägerin) hat nicht glaubhaft gemacht, daß die Ausschreibung der Verfügungsbeklagten (im folgenden: Beklagten) darauf angelegt war, Angebote für vermessungstechnische Leistungen mit Preisen unterhalb der Mindestsätze der HOAI hereinzuholen.