OLG Koblenz - Urteil vom 13.07.1995 (5 U 1644/94)
Die Klägerin ist Eigentümerin eines großflächigen Grundstücks in A, auf dem sich ein Mehrfamilienhaus befindet. Unmittelbar südwestlich davon liegt ein im Verhältnis dazu kleineres Grundstück der Beklagten zu 2., das [...]