OLG Koblenz - Urteil vom 22.02.1995 (7 U 141/94) - DRsp Nr. 1996/29235
OLG Koblenz, Urteil vom 22.02.1995 - Aktenzeichen 7 U 141/94
DRsp Nr. 1996/29235
»Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers, daß die Verwendung von Baustoffen und Bauteilen, für die keine DIN-Normen bestehen und keine amtliche Zulassung vorgeschrieben ist, ohne gesonderte Zustimmung des Auftraggebers zulässig ist, stellt einen so schwerwiegenden Eingriff in die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers nach § 13 Nr. 1 und Nr. 7 Abs. 2 b VOB/B dar, daß die VOB in ihren Kernbereichen betroffen und nicht mehr »als Ganzes« vereinbart ist.«