OLG Koblenz - Urteil vom 05.10.1995
5 U 1229/94
Normen:
BGB § 633 Abs. 2, Abs. 3 ;
Fundstellen:
BauR 1996, 719
DRsp I(138)774c
NJW-RR 1996, 1299

Voraussetzungen des Verzuges mit der Nachbesserung

OLG Koblenz, Urteil vom 05.10.1995 - Aktenzeichen 5 U 1229/94

DRsp Nr. 1997/6576

Voraussetzungen des Verzuges mit der Nachbesserung

»Befindet sich der Unternehmer mit seiner Nachbesserungsverpflichtung gem. § 633 BGB in Verzug, so kann er gleichwohl den entstandenen Vorschußanspruch des Bestellers aus § 633 Abs. 3 BGB dadurch beseitigen, daß er seiner Verpflichtung zur Herstellung eines mangelfreien Werks noch nachkommt. Bietet der Unternehmer die Nachbesserung nicht genau in der vertraglich geschuldeten Art und Weise an, so entfällt der Verzug nicht.«

Normenkette:

BGB § 633 Abs. 2, Abs. 3 ;

Tatbestand: