Auf die Rechtsbeschwerde des Gläubigers wird der Beschluss des Landgerichts Stuttgart - 10. Zivilkammer - vom 4. August 2016 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Beschwerdegericht zurückverwiesen.
Gegenstandswert: 663,34 €
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