VGH Baden-Württemberg - Normenkontrollurteil vom 06.07.2000
8 S 1513/99
Normen:
BauGB § 1 Abs. 6 ; 16. BlmSchV; WG § 78 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
BRS 63, 117
BauR 2001, 680 (Ls)

Bebauungsplan im Überschwemmungsgebiet)

VGH Baden-Württemberg, Normenkontrollurteil vom 06.07.2000 - Aktenzeichen 8 S 1513/99

DRsp Nr. 2001/9857

Bebauungsplan im Überschwemmungsgebiet)

»1. Ein sich zum Teil auf ein förmlich festgesetztes Überschwemmungsgebiet erstreckender Bebauungsplan ist nicht schon dann rechtswidrig, wenn die deshalb für die Verwirklichung seiner Festsetzungen erforderliche wasserrechtliche Genehmigung im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses noch nicht vorliegt (im Anschluß an BVerwG, Beschluß vom 25.08.1997 - 4 NB 12.97 -, UPR 1998, 69). 2. Daraus, daß die 16. BlmSchV allein auf den von dem zu bauenden oder zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärm abstellt, kann nicht gefolgert werden, daß der durch das betreffende Vorhaben auf den benachbarten Straßen entstehende zusätzliche Lärm auch im Rahmen der Abwägung außer Betracht bleiben dürfte. Eine dies vernachlässigende Abwägung ist daher fehlerhaft.«

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 6 ; 16. BlmSchV;