OVG Niedersachsen - Urteil vom 24.03.2011
1 LA 2/09
Normen:
BImSchG § 50; BauGB § 1 Abs. 3; BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 2 Abs. 2; BauGB § 34 Abs. 3; BauGB § 35 Abs. 1; BauGB § 35 Abs. 2; BauGB § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 3; BauGB § 35 Abs. 4; BauNVO § 15; GG Art. 14 Abs. 1; GG Art. 19 Abs. 4;
Vorinstanzen:
VG Oldenburg, vom 18.11.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 4 A 511/07

Bedeutung des ungeschriebenen Belanges des Planungserfordernisses für Außenbereichsvorhaben in Nachbarstreitfällen; Überzeugungskraft eines durch den Nachbarn selbst erstellten Lärmgutachtens mit Hilfe von einem Gutachter bereitgestellten Lärmkoffer

OVG Niedersachsen, Urteil vom 24.03.2011 - Aktenzeichen 1 LA 2/09

DRsp Nr. 2011/8574

Bedeutung des ungeschriebenen Belanges des Planungserfordernisses für Außenbereichsvorhaben in Nachbarstreitfällen; Überzeugungskraft eines durch den Nachbarn selbst erstellten Lärmgutachtens mit Hilfe von einem Gutachter bereitgestellten Lärmkoffer

1) Zur Bedeutung des ungeschriebenen Belangs des Planungserfordernisses für Außenbereichsvorhaben in Nachbarstreitfällen.2) Zur Überzeugungskraft eines Lärmgutachtens, wenn der Gutachter die Lärmmessung unter Bereitstellung eines "Messkoffers" dem betroffenen Nachbarn selbst überlassen hat.

Normenkette:

BImSchG § 50; BauGB § 1 Abs. 3; BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 2 Abs. 2; BauGB § 34 Abs. 3; BauGB § 35 Abs. 1; BauGB § 35 Abs. 2; BauGB § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 3; BauGB § 35 Abs. 4; BauNVO § 15; GG Art. 14 Abs. 1; GG Art. 19 Abs. 4;

Gründe

Die Kläger wenden sich gegen der beigeladenen Gemeinde erteilte Baugenehmigungen des Beklagten für Gebäude einer "Paddel- und Pedalstation" im Winkel zwischen WestD. kanal und Burlager-Langholter Tief in D..

Das Verwaltungsgericht hat ihre Klage abgewiesen, weil nachbarschützende Vorschriften nicht verletzt würden. Insoweit hat es auf seinen Beschluss vom 7. August 2007 (- 4 B 2005/07 -) und auf den Senatsbeschluss vom 17. Oktober 2007 (- 1 ME 269/07 -) Bezug genommen.

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