Die Kläger wenden sich gegen der beigeladenen Gemeinde erteilte Baugenehmigungen des Beklagten für Gebäude einer "Paddel- und Pedalstation" im Winkel zwischen WestD. kanal und Burlager-Langholter Tief in D..
Das Verwaltungsgericht hat ihre Klage abgewiesen, weil nachbarschützende Vorschriften nicht verletzt würden. Insoweit hat es auf seinen Beschluss vom 7. August 2007 (- 4 B 2005/07 -) und auf den Senatsbeschluss vom 17. Oktober 2007 (- 1 ME 269/07 -) Bezug genommen.
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