OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 21.08.2015
7 D 61/14.NE
Normen:
BauGB § 1 Abs. 3 S. 1; BauGB § 1a Abs. 3 S. 1-2; BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 8 Abs. 2 S. 1; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 2a; GG Art. 20 Abs. 3;

Beeinträchtigung von Abstandsflächen bei geplanter Errichtung eines Parkhauses im Bereich des bisherigen Besucherparkplatzes

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.08.2015 - Aktenzeichen 7 D 61/14.NE

DRsp Nr. 2015/19829

Beeinträchtigung von Abstandsflächen bei geplanter Errichtung eines Parkhauses im Bereich des bisherigen Besucherparkplatzes

1. Der Vorhaben- und Erschließungsplan, der Bebauungsplan und der Durchführungsvertrag müssen aufeinander abgestimmt sein und dürfen sich nicht widersprechen. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan, der ein anderes Vorhaben als das im Durchführungsvertrag vereinbarte zulässt, ist fehlerhaft.