Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 10. September 2014 wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens je zur Hälfte.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 30 000 Euro festgesetzt.
Die auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§
1. Die Kläger, die Beeinträchtigungen ihrer Gewerbebetriebe durch ein planfestgestelltes Vorhaben geltend machen - sogenannte mittelbar Betroffene -, möchten rechtsgrundsätzlich geklärt wissen,
ob eine Einschränkung des Prüfungsmaßstabes auf eigene Belange des betroffenen Klägers im Rahmen des Abwägungsgebotes erfolgen darf, obwohl der Wortlaut des §
Diese Frage rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht, weil sie ohne Weiteres anhand des Gesetzes und bereits vorliegender Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beantwortet werden kann.
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