OVG Niedersachsen - Urteil vom 09.02.2023 1 KN 63/20
Normen:
BauGB § 1 Abs. 4; LROP 2017 Plansatz Nr. 2.3 (05) S. 1; LROP 2017 Plansatz Nr. 2.3 (03) S. 3; LROP 2017 Plansatz Nr. 2.3 (08);
Fundstellen:
BauR 2023, 2036
Beeinträchtigungsverbot; Einzelhandel; großflächiger Einzelhandel; Einzelhandel: Sortimentsbeschränkung; Grundsatz der Raumordnung; Integrationsgebot; Kongruenzgebot; Kongruenzraum; Raumordnung; Sortiment; Sportartikel; Sportfachmarkt; Sportschuhe; zentraler Versorgungsbereich; Zentralität; zentrenrelevant; Zentrum; Ziel der Raumordnung; Bebauungsplan für großflächigen Sportfachmarkt in städtebaulich nicht integrierter Lage; Anforderungen des raumordnungsrechtlichen Integrationsgebots; Beeinträchtigungsverbots und Kongruenzgebots
OVG Niedersachsen, Urteil vom 09.02.2023 - Aktenzeichen 1 KN 63/20
DRsp Nr. 2023/6338
Beeinträchtigungsverbot; Einzelhandel; großflächiger Einzelhandel; Einzelhandel: Sortimentsbeschränkung; Grundsatz der Raumordnung; Integrationsgebot; Kongruenzgebot; Kongruenzraum; Raumordnung; Sortiment; Sportartikel; Sportfachmarkt; Sportschuhe; zentraler Versorgungsbereich; Zentralität; zentrenrelevant; Zentrum; Ziel der Raumordnung; Bebauungsplan für großflächigen Sportfachmarkt in städtebaulich nicht integrierter Lage; Anforderungen des raumordnungsrechtlichen Integrationsgebots; Beeinträchtigungsverbots und Kongruenzgebots
1. Zentrenrelevante Sortimente im Sinne des Integrationsgebots (Plansatz Nr. 2.3 (05) Satz 1 LROP 2017) sind die für die Funktionsfähigkeit des jeweiligen Zentrums - Innenstadt/Ortskern oder Nebenzentrum - entscheidenden und mithin zentrenbildenden Sortimente. Welche Sortimente in der jeweiligen Gemeinde zentrenrelevant sind, lässt sich weder landesweit abschließend noch dauerhaft bestimmen; es kommt vielmehr auf die konkrete örtliche Situation - etwa die Größe der Gemeinde, das in den Zentren verfügbare Flächenangebot, die sortimentsbezogenen Ansprüche an eine marktgängige Struktur, das Vorhandensein von Betrieben mit dem zu beurteilenden Sortiment in den Zentren und die Möglichkeiten einer Neuansiedlung - an.
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