Die Kläger verlangen Vorschußzahlung, Schadensersatz und Nachbesserung wegen einer Reihe von Mängeln und Fehlleistungen im Zusammenhang mit der Errichtung ihres Wohnhauses durch den Beklagten. Sie haben 1981 ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet. In dessen Verlauf sind mehrere Sachverständigengutachten zu verschiedenen, voneinander unabhängigen Mängeln eingeholt worden; zwei davon sind den Parteien am 26. November 1982 und 5. Dezember 1985 übermittelt worden.
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