I. Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 30.9.2010 zu verlängern, wird zurückgewiesen.
II. Der Antragstellerin wird Gelegenheit gegeben, bis zum 25.11.2010 mitzuteilen, ob die sofortige Beschwerde weiter verfolgt wird.
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