Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21. August 2014 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Halle abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen hat die Klägerin zu tragen.
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