OLG München - Urteil vom 12.10.2010
9 U 5711/09
Normen:
BGB § 638 Abs. 1 a.F.;
Vorinstanzen:
LG München I , vom 25.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 12075/07

Begriff des Bauwerks im Sinne von § 638 Abs. 1 BGB a.F.; Beginn der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen wegen Mängeln eines Sportplatzes

OLG München, Urteil vom 12.10.2010 - Aktenzeichen 9 U 5711/09

DRsp Nr. 2011/11024

Begriff des Bauwerks im Sinne von § 638 Abs. 1 BGB a.F.; Beginn der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen wegen Mängeln eines Sportplatzes

Selbst der aufwändige Unterbau eines Fußball-Trainingsplatzes macht diesen nicht zum Bauwerk. Es handelt sich um Arbeiten an einem Grundstück.

I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 25.11.2009 wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags leistet.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

V. Der Streitwert des Berufungsverfahrens beträgt 395.662,58 Euro.

Normenkette:

BGB § 638 Abs. 1 a.F.;

Gründe: