1. Die Berufung der Klägerin gegen das am 12.11.2019 verkündete Urteil der Einzelrichterin des Landgerichts Verden (
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
3. Dieses und das mit der Berufung angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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