I. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 7.9.2010 wird zurückgewiesen.
II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens und des Verfahrens nach §
III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 246.582,40 € festgesetzt.
I. Die Antragsgegnerin schrieb am 15.4.2010 europaweit im Offenen Verfahren die Rohbauarbeiten für studentisches und betreutes Wohnen im H.-Park in M. aus. Der Gesamtkomplex umfasst ca. 200 Studentenwohnungen, 35 Appartements für betreutes Einzelwohnen, einen Einzelhandelsmarkt, eine Druckerei und eine Tiefgarage.
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