Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerinnen wird der Beschluss der Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 24. April 2013 abgeändert.
Der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin wird als unzulässig verworfen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 289.121,29 € festgesetzt.
I.
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