Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster vom 21. Januar 2015 (VK 18/14) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 600.000,- € festgesetzt.
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