Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen je zur Hälfte.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,-- Euro festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde ist unbegründet.
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