Begründetheit eines Schadensersatzbegehrens nach vorbehaltloser Abnahme des Werks
BGH, vom 02.05.1980 - Aktenzeichen VII ZR 228/79
DRsp Nr. 1996/14485
Begründetheit eines Schadensersatzbegehrens nach vorbehaltloser Abnahme des Werks
Die vorbehaltlose Abnahme des Werkes läßt den Schadensersatzanspruch aus § 635BGB (und § 13VOB/B) unberührt, und zwar auch insoweit, als es sich um die Mängelbeseitigungskosten handelt.