Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 29. Mai 2019 -
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
I.
Die Klägerin nimmt das beklagte Land (im Folgenden: der Beklagte) auf Zahlung restlichen Architektenhonorars für Objektplanungsleistungen betreffend den Neubau des sogenannten Verfügungsgebäudes ... mit Rechenzentrum der (X) C... in Anspruch.
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