OVG Saarland - Beschluss vom 21.06.2013
1 B 311/13
Normen:
GKG § 52 Abs. 5 S. 2;
Vorinstanzen:
VG Saarlouis, vom 15.04.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 2 L 1789/12

Bemessen des Streitwerts einer auf Neubescheidung einer Bewerbung um ein Beförderungsamt gerichteten Klage nach der Hälfte des nach § 52 Abs. 5 S. 2 GKG errechneten Betrags

OVG Saarland, Beschluss vom 21.06.2013 - Aktenzeichen 1 B 311/13

DRsp Nr. 2013/16053

Bemessen des Streitwerts einer auf Neubescheidung einer Bewerbung um ein Beförderungsamt gerichteten Klage nach der Hälfte des nach § 52 Abs. 5 S. 2 GKG errechneten Betrags

Es wird an der ständigen Streitwertpraxis des Senats festgehalten, nach welcher sich der Streitwert einer auf Neubescheidung einer Bewerbung um ein Beförderungsamt gerichteten Klage nach der Hälfte des nach § 52 Abs. 5 Satz 2 GKG errechneten Betrags bemisst und dieser Betrag wegen der jedenfalls in Teilen erfolgenden Vorwegnahme der Hauptsache auch das Interesse des unterlegenen Bewerbers in einem korrespondierenden einstweiligen Rechtsschutzverfahren auf vorläufige Untersagung der Besetzung von Beförderungsstellen mit Mitbewerbern interessengerecht widerspiegelt.

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 15. April 2013 - 2 L 1789/12 - ist wirkungslos.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.