Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Streitwertbeschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 8. Kammer - vom 18. September 2018 wird zurückgewiesen.
Der Beschluss ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die vom Antragsteller erhobene Streitwertbeschwerde ist gemäß §
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