Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 16. Dezember 2021 -
Der Streitwert wird auf 5.000,- EUR festgesetzt.
Über die Beschwerde entscheidet, weil der angefochtene Streitwertbeschluss durch die Kammer erlassen wurde, gemäß §
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