LG Essen, vom 22.01.1987 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 485/84
OLG Hamm, vom 12.01.1989 - Vorinstanzaktenzeichen 22 U 127/87
Berechnung des Kapitalisierungszinsfußes zu Ermittlung des Barwerts zukünftiger laufender Einkünfte
BGH, Beschluß vom 27.09.1990 - Aktenzeichen III ZR 57/89
DRsp Nr. 2004/3711
Berechnung des Kapitalisierungszinsfußes zu Ermittlung des Barwerts zukünftiger laufender Einkünfte
Bei der Berechnung des Kapitalisierungszinsfußes ist nicht von dem gesetzlichen Zinssatz des § 246BGB auszugehen; denn diese Vorschrift betrifft ausschließlich Zinsen als Nebenleistung neben einer Hauptschuld; sie paßt daher nicht auf den Fall, in welchem der Zinsfuß dazu dient, den Barwert zukünftiger laufender Einkünfte zu ermitteln. Insoweit bedarf es vielmehr einer auf die Besonderheiten des jeweils zu berechnenden Barwerts abgestellten Bemessung des Zinsfußes.