Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 9. Mai 2019 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
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Die Beteiligten streiten über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Gewährung von Hilfe für junge Volljährige.
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