BGH - Urteil vom 16.04.2009
VII ZR 9/08
Normen:
BGB § 643; VOB/B § 13 Abs. 2;
Fundstellen:
BGHReport 2009, 773
BauR 2009, 1152
MDR 2009, 797
NJW-RR 2009, 892
NZBau 2009, 439
VersR 2010, 640
ZfBR 2009, 563
Vorinstanzen:
OLG Frankfurt am Main, vom 23.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 10 U 34/07
LG Wiesbaden, vom 11.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 13 O 48/06

Berechtigung eines Unternehmers zur Mängelbeseitigung im Falle der Nichtleistung des Bestellers auf ein berechtigtes Sicherungsverlangen nach Abnahme der Sicherheit auch unter Einbeziehung VOB/B; Auswirkungen der Abtretung von Gewährleistungsansprüchen auf das Recht eines Unternehmers zur Forderung von Sicherheiten und zur Leistungsverweigerung im Falle ihrer Nichterbringung

BGH, Urteil vom 16.04.2009 - Aktenzeichen VII ZR 9/08

DRsp Nr. 2009/11224

Berechtigung eines Unternehmers zur Mängelbeseitigung im Falle der Nichtleistung des Bestellers auf ein berechtigtes Sicherungsverlangen nach Abnahme der Sicherheit auch unter Einbeziehung VOB/B; Auswirkungen der Abtretung von Gewährleistungsansprüchen auf das Recht eines Unternehmers zur Forderung von Sicherheiten und zur Leistungsverweigerung im Falle ihrer Nichterbringung

a) Leistet der Besteller auf ein berechtigtes Sicherungsverlangen nach der Abnahme die Sicherheit nicht, ist der Unternehmer berechtigt, die Mängelbeseitigung zu verweigern (im Anschluss an BGH, Urteil vom 22. Januar 2004 - VII ZR 183/02, BGHZ 157, 335). Das gilt auch, wenn die Parteien die Einbeziehung der VOB/B vereinbart haben. b) Die Abtretung der Gewährleistungsansprüche hat auf das Recht des Unternehmers, von seinem Besteller Sicherheit zu fordern und bei Nichterbringung der Sicherheit die Leistung zu verweigern, keinen Einfluss (im Anschluss an BGH, Urteil vom 27. September 2007 - VII ZR 80/05, BauR 2007, 2052 = NZBau 2008, 55 = ZfBR 2008, 537). Gleiches gilt für das Setzen der Nachfrist nach § 648 a Abs. 5 BGB.

Tenor:

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 10. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 23. November 2007 aufgehoben.