BGH vom 01.10.1970
VII ZR 224/68
Normen:
BGB § 636 Abs. Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
WM 1970, 1421
ZfBR 1992, 274

Bereicherungsanspruch des Bestellers gegen den Unternehmer auf Rückgewähr empfangener Leistungen nach Rücktritt vom Werkvertrag

BGH, vom 01.10.1970 - Aktenzeichen VII ZR 224/68

DRsp Nr. 1997/2279

Bereicherungsanspruch des Bestellers gegen den Unternehmer auf Rückgewähr empfangener Leistungen nach Rücktritt vom Werkvertrag

Haftet der Unternehmer bei einem von ihm nicht zu vertretenden Rücktritt des Bestellers vom Werkvertrag für die Rückgewähr der von ihm empfangenen Leistungen nur im Umfang seiner Bereicherung, so hängt die Entscheidung der Frage, ob die vom Unternehmer zur Erfüllung des Werkvertrages gemachten Aufwendungen als bereicherungsmindernd zu berücksichtigen sind, davon ab, ob zwischen den Zahlungen des Bestellers und den Aufwendungen des Unternehmers ein ursächlicher wirtschaftlicher Zusammenhang besteht.

Normenkette:

BGB § 636 Abs. Abs. 1 S. 1;

Hinweise:

Es handelt sich um eine Ab- und nicht um eine Aufrechnung. Der Teillohn des Unternehmers ist nur ein Rechnungsposten (RGZ 83, 279). Ist das Teilwerk wertlos, kann der Unternehmer seine Aufwendungen nicht abziehen.

Fundstellen