VO (EG) 715/2007 Art. 6 Abs. 1 S. 1; VO (EG) 715/2007 Art. 10; VO (EG) 692/2008 Anhang XIV Abs. 1 S. 1 und S. 4; UWG § 3a;
Fundstellen:
BB 2018, 1921
GRUR 2018, 955
MDR 2018, 1200
WRP 2018, 1189
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Main, vom 21.01.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 505/13
OLG Frankfurt/Main, vom 23.02.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 6 U 37/16
Bereitstellen der den unabhängigen Marktteilnehmern zu gewährenden Informationen in elektronisch weiterzuverarbeitender Form; Eröffnen eines weiteren Informationskanals eines Herstellers durch Einschaltung eines Informationsdienstleisters für den Vertrieb von Original-Ersatzteilen durch autorisierte Händler und Reparaturbetriebe als verbotene Diskriminierung der Marktteilnehmer
BGH, Beschluss vom 21.06.2018 - Aktenzeichen I ZR 40/17
DRsp Nr. 2018/10579
Bereitstellen der den unabhängigen Marktteilnehmern zu gewährenden Informationen in elektronisch weiterzuverarbeitender Form; Eröffnen eines weiteren Informationskanals eines Herstellers durch Einschaltung eines Informationsdienstleisters für den Vertrieb von Original-Ersatzteilen durch autorisierte Händler und Reparaturbetriebe als verbotene Diskriminierung der Marktteilnehmer
Verordnung (EG) Nr. 692/2008 Ziffer 2.1 Abs. 4 des Anhangs XIVVerordnung (EU) Nr. 566/2011Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung (EG) 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge (ABl. Nr. L 171 vom 29. Juni 2007, S. 1) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:1. Hat der Hersteller die nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 unabhängigen Marktteilnehmern zu gewährenden Informationen in elektronisch weiterzuverarbeitender Form bereitzustellen?
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