Der Antrag auf Berichtigung des Beschlusses des Senats vom 2. September 2022 wird abgelehnt.
Die Anhörungsrüge und die Gegenvorstellung der Klägerin gegen den Beschluss des Senats vom 2. September 2022 werden zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Anhörungsrügeverfahrens.
I. Der Antrag auf Berichtigung des Beschlusses des Senats vom 2. September 2022 -
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