OVG Saarland - Beschluss vom 29.10.2018
2 B 223/18
Normen:
BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 2 Abs. 1 S. 1; UVPG § 3c S. 1; GG Art. 28 Abs. 2; BauNVO § 6 Abs. 2 Nr. 3; BauNVO § 11 Abs. 2 S. 1;

Berücksichtigen der Auswirkungen der Festsetzungen des Bebauungsplans zum Bau eines Hotels auf die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege; Planungshoheit der Gemeinde als Ausfluss der verfassungsrechtlich verankerten kommunalen Selbstverwaltungsgarantie; Zunahme des Verkehrslärms für Nachbargrundstücke

OVG Saarland, Beschluss vom 29.10.2018 - Aktenzeichen 2 B 223/18

DRsp Nr. 2018/17197

Berücksichtigen der Auswirkungen der Festsetzungen des Bebauungsplans zum Bau eines Hotels auf die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege; Planungshoheit der Gemeinde als Ausfluss der verfassungsrechtlich verankerten kommunalen Selbstverwaltungsgarantie; Zunahme des Verkehrslärms für Nachbargrundstücke

Tenor

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.

Der Streitwert wird auf 15.000,00 € festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 2 Abs. 1 S. 1; UVPG § 3c S. 1; GG Art. 28 Abs. 2; BauNVO § 6 Abs. 2 Nr. 3; BauNVO § 11 Abs. 2 S. 1;

Gründe

I.