Der Normenkontrollantrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Antragstellerin begehrt, den Bebauungsplan Neuland 23 für unwirksam zu erklären.
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