Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
I
Der klagende Landkreis wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 30. Dezember 2014 für den Neubau der A 20 Nord-West-Umfahrung Hamburg im Abschnitt von der Landesgrenze Niedersachsen/SchleswigHolstein bis B 431.
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