BVerwG - Urteil vom 28.04.2016
9 A 11.15
Normen:
GG Art. 28 Abs. 2; BrSchG SH § 3; FStrG § 17;
Fundstellen:
DÖV 2016, 1011
NVwZ 2016, 1737

Berücksichtigung der durch ein Tunnelbauwerk dem Kreis für die Sicherstellung des überörtlichen abwehrenden Brandschutzes entstehenden Mehrbelastungen bei der Planfeststellung

BVerwG, Urteil vom 28.04.2016 - Aktenzeichen 9 A 11.15

DRsp Nr. 2016/15826

Berücksichtigung der durch ein Tunnelbauwerk dem Kreis für die Sicherstellung des überörtlichen abwehrenden Brandschutzes entstehenden Mehrbelastungen bei der Planfeststellung

Finanziellen Mehrbelastungen, die durch ein Tunnelbauwerk dem Kreis für die Sicherstellung des ihm gesetzlich zugewiesenen überörtlichen abwehrenden Brandschutzes entstehen, muss im Rahmen der Planfeststellung grundsätzlich nicht Rechnung getragen werden.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

GG Art. 28 Abs. 2; BrSchG SH § 3; FStrG § 17;

Gründe

I

Der klagende Landkreis wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 30. Dezember 2014 für den Neubau der A 20 Nord-West-Umfahrung Hamburg im Abschnitt von der Landesgrenze Niedersachsen/SchleswigHolstein bis B 431.