Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer Nordbayern vom 27.5.2013 zu verlängern, wird abgelehnt.
II.Der Antragstellerin wird Gelegenheit geben, binnen zwei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses dem Senat mitzuteilen, ob die sofortige Beschwerde aufrechterhalten werden soll.
I.
Die Antragsgegnerin schrieb im Mai 2010 im Nichtoffenen Verfahren nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb den 1. Bauabschnitt von insgesamt 4 Bauabschnitten der Instandsetzung der historischen Natursteingewölbebrücke aus, wobei die ausgewählten Teilnehmer die Chance erhalten sollten, zum gegebenen Zeitpunkt auch auf die Bauabschnitte 2-4 zu bieten. Den Zuschlag für den ersten Bauabschnitt erhielt die Antragstellerin am 8.4.2011.
1. 2.
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