Der Antrag wird abgelehnt.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
III.Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Antragsteller wendet sich gegen den Bebauungsplan "S. Nord" der Antragsgegnerin, bekannt gemacht am 30. Oktober 2017.
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