Die Satzung der Antragsgegnerin über die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 "Schmiedekoppel" wird bis zur Entscheidung des Senats über den Normenkontrollantrag der Antragsteller - 1 KN 21/20 - außer Vollzug gesetzt.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 15.000 € festgesetzt.
I.
Die Antragsteller sind Eigentümer jeweils eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks im Gemeindegebiet der Antragsgegnerin und wenden sich gegen die Satzung der Antragsgegnerin vom 27.02.2020 über die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 "Schmiedekoppel".
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