OVG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 24.11.2020
1 MR 10/20
Normen:
BauGB § 13a Abs. 1;

Berücksichtigung von Straßenverksflächen bei Berechnung der Grundfläche

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24.11.2020 - Aktenzeichen 1 MR 10/20

DRsp Nr. 2021/13691

Berücksichtigung von Straßenverksflächen bei Berechnung der Grundfläche

Zur Grundfläche im Sinne von § 13a Abs 1 BauGB sind Erschließungsflächen (hier Straßenverkehrsflächen) nicht zu addieren.

Tenor

Die Satzung der Antragsgegnerin über die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 "Schmiedekoppel" wird bis zur Entscheidung des Senats über den Normenkontrollantrag der Antragsteller - 1 KN 21/20 - außer Vollzug gesetzt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 15.000 € festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 13a Abs. 1;

Gründe

I.

Die Antragsteller sind Eigentümer jeweils eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks im Gemeindegebiet der Antragsgegnerin und wenden sich gegen die Satzung der Antragsgegnerin vom 27.02.2020 über die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 "Schmiedekoppel".